Wer ein großes Erbe zu verteilen hat, der sollte – wenn er eine größere Familie hat – nicht alles unbedingt einem Alleinerben hinterlassen. Vor allem, wenn es in der Familie keine Streitigkeiten gab über die Jahre und Jahrzehnte hinweg, sollte das Erbe gerecht und strukturiert und gesittet aufgeteilt werden. Was da jetzt Gerechtigkeit ist, das ist natürlich immer von der Gesamtsituation zu sehen. Zunächst einmal werden von einem Erblasser die eigenen Kinder oder andere nahe Verwandte bedacht, wenn die Familienharmonie stimmt. Für den Fall, dass diese Erbfolge in irgendeiner Weise vom Erblasser durchbrochen werden sollte, ist es eh ratsam sich einen Anwalt Erbrecht Dresden an seine Seite zu holen. Grund dafür ist, dass es so ist, dass die nahen Verwandten sich in der Regel in der Situation sehen, dass Sie ein Anrecht haben auf das Erbe. Es gibt allerdings immer wieder Erblasser, die ihr Vermögen gerne einem Verein oder sogar auch ihrem Haustier vermachen wollen. Auch in einem solchen Fall ist es ratsam, wenn sich der Erblasser vom Anwalt Erbrecht Dresden entsprechend einen Rat holt bzw. sich in Bezug auf das Testament aufsetzen nicht nur beraten lässt, sondern dieses auch von diesem verfassen lässt. Rechtssicherheit ist gerade in einem solchen Fall sehr wichtig. Denn wird das Vermögen einem Verein oder an ein Tier vermacht oder eine Person, die kein Familienmitglied ist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit den engeren bzw. engsten Familienmitgliedern kommen kann, selbst wenn diese ein Teil des Erbes bekommen.

Doch auch wenn ein Testament vorliegt und die gesetzliche Erbfolge sogar berücksichtigt ist, dann stellt sich oft die Frage nach der Gerechtigkeit im Erbrecht. Es ist nämlich so, dass nicht alle gesetzlichen Erben gleichermaßen erben. Darüber hinaus können auch nicht alle Verwandten in die Erfolge berufen werden. Damit es in dieser Sache gerecht zugeht, gibt es zwar Gesetze. Doch auch innerhalb der gesetzlichen Erbfolge ist es möglich, dass der Erblasser natürlich Ausnahmen macht. So hat jeder Erblasser praktisch seinen „Lieblingssohn„, „Lieblingsenkel“ oder „Lieblingsneffen„.
Bei Erben ein großer Streitpunkt ist oftmals die Schenkung. Diese kann schon vorher erfolgt sein und bereitet vor allem den Erben Kopfzerbrechen, die mit keiner Schenkung bedacht wurden. Eine Schenkung kann nämlich ein wirklich großes Geschenk sein – vom Grundstück über Haus bis zum Auto. In der Regel fühlen sich die gesetzlichen Erben in einem solchen Fall um ihr Erbe regelrecht betrogen. Dass Erben beim Wissen, um ein Testament und das Wissen um dessen Inhalt vor Gericht ziehen ist nicht unüblich. Dies kann letztlich dazu führen, dass sogar der Erblasser ins Visier der eifersüchtigen Erben gerät und dann erst recht die Hilfe von einem Anwalt Erbrecht Dresden benötigt.
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