Der häufigste Anlass für die Beauftragung eines Schadensgutachtens sind Schäden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Schaden nachzuweisen, und die Schadensmeldung ist eine davon.
Außer der Reparaturkosten untermauert das Schadensgutachten zahlreiche weitere Ansprüche. Schadensersatzansprüche werden in der Regel nur dann berücksichtigt, wenn sie in einem Gutachten erwähnt werden.
Jede Art der Schadensfeststellung, ob Kurzgutachten, umfassendes Schadensgutachten oder Kostenvoranschlag, hat Vor- und Nachteile, die Sie kennen sollten. Ansprüche im Schadensfall variieren ebenso wie die optimale Lösung, je nach Schadensfall und vorhandener Konstellation.
Wann Sie einen Gutachter beauftragen sollten
Eine Sache, die Sie sofort tun sollten: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Fahrzeuggutachter beraten, aber das muss nicht sein. Dies gilt sowohl für den Unfallverursacher als auch für den Geschädigten. Aber eins nach dem anderen. Bitte melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung als Unfallursache. Bei einem Schaden am eigenen Fahrzeug zeigt Ihnen die Versicherung Möglichkeiten zur Schadensbeseitigung auf. Damit die Kosten genau ermittelt werden können, wird von der jeweiligen Versicherung ein Kfz-Gutachter beauftragt.
Sie können allerdings auch einen unabhängigen Gutachter dazu ziehen, welchen Sie dann allerdings auf eigene Kosten bezahlen müssen. Der Geschädigte sollte der Versicherung des Schadenverursachers unverzüglich nach dem Schaden über den Unfall berichten. Häufig wird dann eine Aufstellung der Kosten benötigt.
Die Schadenshöhe kann auf unterschiedliche Weise ermittelt werden, beispielsweise in Form von Kostenvoranschlägen oder Fahrzeuggutachten. Insbesondere bei Großschäden über der Geringfügigkeitsgrenze von 750 Euro wird die Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen beauftragen.
Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter aber immer das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen.
Diese Kosten werden von der Versicherungsgesellschaft der Gegenpartei getragen.
Wer den Gutachter beauftragt
Die Versicherung des Unfallverursachers beauftragt die Sachverständigen in der Regel selbst. Wenn der Unfall beispielsweise in Duisburg stattgefunden hat, wird ein KFZ Gutachter Duisburg beauftragt. Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen, der auch von der Haftpflichtversicherung des anderen erstattet werden sollte – aber nicht selbst am Unfall verschuldet ist.
Wer den Gutachter im Kaskofall beauftragt
Wenn Sie an einem Unfall schuld sind, möchten Sie vielleicht, dass Ihre Vollkasko- oder Vollkaskoversicherung Ihre Schäden abdeckt. In diesem Fall wird die Versicherung einen Gutachter beauftragen oder eine alternative Methode zur Ermittlung der Reparaturkosten empfehlen. So gibt es beispielsweise eine Handy-App für Bagatellschäden, die anhand von Fotos und Fahrzeugdaten die Reparaturkosten berechnet.
In einigen Policen ist im Vertrag festgelegt, dass Sie im Falle eines Schadens eine vorgegebene Werkstatt aufsuchen müssen. Dies führt in der Regel zu einem Kostenvoranschlag oder bei größeren Schäden zu einem Kfz-Spezialisten. Wenn Sie mit dem Bericht der Versicherung nicht einverstanden sind, können Sie selbst einen Autospezialisten beauftragen – in diesem Fall müssen Sie ihn jedoch selbst bezahlen.
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