Treppenstufen mit weißem Pfeil nach oben auf blauem Hintergrund

Wer ein eigenes Haus baut, wird sich früher oder später mit dem Thema der Treppe beschäftigen müssen. Dabei geht es aber nicht nur darum welche Art von Treppe eingebaut werden soll, sondern auch welche Vorschriften es dafür gibt. Eine Treppe darf man nämlich nicht einfach so bauen, wie man möchte. In der Regel wird sich der Architekt mit diesem Thema beschäftigen. Es kann aber nicht Schaden ein paar Informationen auch als Bauherr zu besitzen.

Gesetzliche Vorschriften beim Bau von Treppen

Wie fast alles, unterliegt auch der Bau von Treppen einer Bauordnung, und zwar der DIN 18065. Darüber sollte man sich bewusst sein, bevor man eine der ausgewählten Treppen kaufen möchte. Diese Bauordnung sagt beispielsweise aus, dass ein Haus mit zwei Stockwerken eine Treppenbreite von mindestens 80 Zentimeter haben muss. Bei Treppen in den Keller oder auf den Dachboden reicht auch eine Breite von 50 Zentimeter. Die Steigung der Treppe darf nach dieser DIN-Norm eine Steigung von maximal 20 Zentimeter, aber minimal 14 Zentimeter vorweisen. Der Treppenauftritt, also die Stufe, auf die man drauftritt, muss mindestens 23 Zentimeter, aber höchstens 37 Zentimeter lang sein. Führt diese Treppe nicht in einen anderen Aufenthaltsraum, so sind sogar 21 Zentimeter zugelassen. Eine Treppe darf gemäß dieser Norm auch nur 18 Stufen haben. Anschließend muss ein Zwischenpodest errichtet werden, bevor es weitergeht. Der Durchgang muss mindestens eine Höhe von 20 Zentimeter besitzen.

Die Grundformen einer Treppe

Treppen gibt es in vielen unterschiedlichen Bauweisen. Dazu gehört zum Beispiel die gerade Treppe, die gewendelte Treppe sowie die Podesttreppe. Diese können sowohl offen wie auch geschlossen gebaut werden. Bei offenen Treppen gibt es zwischen den einzelnen Stufen keine vertikale Verbindung. Somit kann man durch die Treppe hindurchsehen. Bei geschlossenen Treppen gibt es diese jedoch. Wichtig ist auch das Schrittmaß oder das Steigungsverhältnis. Orientieren sollte man sich hier an der Schrittlänge des Menschen, welche zwischen 59 und 65 Zentimetern liegt. Daraus ergibt sich ein Schrittmaß zwischen 60 und 64 Zentimetern.

Was ist bei Handläufen und Geländern zu beachten?

Bei Treppen mit mehr als 3 Stufen muss ein Handlauf installiert werden. Diese müssen fest sein und dürfen beispielsweise nicht aus Seilen bestehen. Die Höhe des Handlaufes sollte zirka zwischen 90 und 115 Zentimeter liegen.

Umgang mit Trittschall

Wenn man eine Treppe hinauf- oder herunter geht, entsteht sogenannter Trittschall. Je nach Bauweise wirkt sich dieser Trittschall nicht nur auf denen eigenen Haushalt aus, sondern kann auch Nachbarn stören. Daher kann man spezielle Treppen mit Schallschutz kaufen. Alternativ kann auch ein entsprechender Schallschutz nachinstalliert werden. Schallschutztreppen werden in der Branche auch oft als Flüstertreppen bezeichnet.

Bildnachweis:
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Von admin